AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Kurse, Bildungsleistungen, digitale Inhalte und körperliche Lernmaterialien
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Begriffe
Anbieter ist MQL-Bildung, Inhaber Benjamin Felix Müller, Großbeerenstraße 2, 12107 Berlin, Telefon 030 42019316, E-Mail info@mqlcampus.de. Diese AGB gelten für Verträge über berufliche Weiterbildung, Seminare, Lehrgänge, Präsenz-, Online- und Hybridveranstaltungen, Inhouse-Leistungen, digitale Lernzugänge, digitale Inhalte und körperliche Lernmaterialien.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Zwingende Verbraucher-, Förder-, Berufsbildungs- und Fernunterrichtsvorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragssprache
Die Darstellung im Shop ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit Betätigung der abschließend bezeichneten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst nur den Zugang der Bestellung, soweit sie nicht ausdrücklich zugleich als Annahme bezeichnet ist.
Der Vertrag kommt zustande, sobald MQL-Bildung die Bestellung ausdrücklich annimmt, einen gebuchten Zugang freischaltet, mit der Leistung beginnt oder die Ware versendet. Bei sofortiger Zahlungsannahme oder eindeutig als Auftragsbestätigung bezeichneter Nachricht kann die Annahme bereits damit erfolgen. Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsinformationen werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt.
§ 3 Vertragsbestandteile und Leistungsumfang
Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Weiterbildungs- oder Teilnahmevertrag, Produkt- beziehungsweise Kursbeschreibung, Kursinfo und Curriculum, diese AGB sowie ausdrücklich einbezogene Anlagen. MQL-Bildung schuldet die fachgerechte vereinbarte Leistung, jedoch keinen bestimmten Prüfungs-, Förder-, Anerkennungs-, Vermittlungs-, Berufs- oder wirtschaftlichen Erfolg.
§ 4 Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkung
Teilnehmende müssen maßnahme- und vertragsrelevante Angaben vollständig und richtig machen, erforderliche Nachweise fristgerecht vorlegen und Änderungen unverzüglich mitteilen. Zugangsdaten sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden. Für Onlineangebote ist eine übliche funktionsfähige technische Ausstattung und Internetverbindung bereitzuhalten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Fehlende oder unrichtige Nachweise können zur Zurückstellung oder Verweigerung der Teilnahme führen, soweit dies erforderlich und rechtlich zulässig ist.
§ 5 Durchführung, Änderungen und Absage
Lehrkräfte, Räume, Zeiten, Unterrichtsorte, digitale Systeme und organisatorische Abläufe können aus sachlichem Grund angepasst werden, sofern Bildungsziel und Gesamtcharakter erhalten bleiben und die Änderung zumutbar ist. Ein Formatwechsel ist nur zulässig, wenn er sachlich gerechtfertigt, fachlich gleichwertig und zumutbar ist; zwingende gesetzliche, förder- und zulassungsrechtliche Vorgaben bleiben unberührt. Bei endgültiger Absage werden Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet.
§ 6 Preise, Rechnungen und Zahlungen
Es gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Gesamtpreis. Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben, soweit Umsatzsteuer anfällt. Fälligkeit, Zahlungsplan und akzeptierte Zahlungsarten ergeben sich aus Checkout, Rechnung oder individueller Vereinbarung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Zugangssperre oder Leistungsaussetzung ist erst nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere erforderlicher Mahnung und angemessener Fristsetzung, zulässig.
§ 7 Öffentlich geförderte Maßnahmen
Bei Finanzierung durch Kostenträger gelten zusätzlich die einschlägigen sozial-, förder- und AZAV-bezogenen Vorgaben. Eine private Zahlungspflicht des Teilnehmenden für nicht übernommene Lehrgangskosten entsteht nur aufgrund einer ausdrücklichen transparenten Vereinbarung oder zwingenden gesetzlichen Regelung. Förderrelevante Änderungen, Fehlzeiten, Unterbrechungen und Abbrüche sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Firmenkunden und Inhouse-Leistungen
Der Auftraggeber benennt geeignete Teilnehmende und bleibt zur Zahlung verpflichtet, soweit keine wirksame Stornierung, Umbuchung, Kündigung oder ein zulässiger Teilnehmerwechsel vorliegt. Ein Teilnehmerwechsel setzt voraus, dass die Ersatzperson die Zugangsvoraussetzungen erfüllt und der Wechsel organisatorisch zumutbar ist. Bei Inhouse-Leistungen stellt der Auftraggeber die vereinbarten Räume, Ausstattung, Zugänge, Arbeitsschutzbedingungen und Ansprechpersonen bereit.
§ 9 Rücktritt, Umbuchung und Kündigung
Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt. Vor Leistungsbeginn kann der Vertragspartner in Textform zurücktreten. Kosten dürfen nur verlangt werden, soweit hierfür eine wirksame Vereinbarung oder gesetzliche Grundlage besteht und sie nachweisbar, angemessen und nicht erspart sind. Nach Leistungsbeginn richtet sich die Vergütung bei Kündigung nach den erbrachten Leistungen und den gesetzlichen Vorgaben. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Fernunterricht gelten die zwingenden Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes vorrangig.
§ 10 Digitale Inhalte und Lernzugänge
Digitale Inhalte und Zugänge werden für vereinbarte Dauer und Umfang bereitgestellt. Angaben zu Funktionalität, Kompatibilität, Laufzeit und Aktualisierungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zum eigenen vertragsgemäßen Gebrauch. Unzulässig sind insbesondere Weitergabe von Zugangsdaten, öffentliche Bereitstellung, gewerbliche Vervielfältigung und Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht. Gesetzliche Rechte bei Mängeln digitaler Produkte bleiben unberührt.
§ 11 Prüfungen, Zertifikate, Nachweise und Fehlzeiten
Zulassungs-, Prüfungs-, Anwesenheits- und Fehlzeitenregelungen ergeben sich aus Rechtsvorschriften, Prüfungsordnungen, Förderbedingungen, Kursinformationen und Vertrag. Zertifikate und Bescheinigungen werden nur erteilt, wenn die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Anspruch auf Nachholung, Verlängerung oder Erstattung besteht nur, wenn dies vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 12 Lehrmittel, Lieferung und Gefahrübergang
Art, Umfang und Bereitstellung von Lehrmitteln ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Für Waren gelten die gesetzlichen Liefer- und Gefahrtragungsregeln. Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und keine zusätzlichen Kosten verursachen. Eigentum an gelieferter Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Urheberrecht, Vertraulichkeit und Aufzeichnungen
Lernmaterialien, Präsentationen, Videos, Prüfungsunterlagen und Plattforminhalte sind urheberrechtlich geschützt. Ton-, Bild- oder Bildschirmaufzeichnungen sowie die Weitergabe von Teilnehmer-, Mitarbeiter- oder Unternehmensdaten sind ohne Erlaubnis untersagt, soweit keine gesetzliche Befugnis besteht. Verhältnismäßige Maßnahmen bei Verstößen bleiben vorbehalten.
§ 14 Mängelrechte und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. MQL-Bildung haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 15 Datenschutz, Kommunikation und Verbraucherstreitbeilegung
Personenbezogene Daten werden nach Teil A verarbeitet. Vertrags- und maßnahmebezogene Kommunikation kann per Post, E-Mail, Telefon oder Lernplattform erfolgen. MQL-Bildung ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine abweichende gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit zulässig, Berlin Gerichtsstand. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.