Tatbestand
Voraussetzungen des § 2a NotSanG strukturiert prüfen.
Voraussetzungen, Grenzen und Verantwortungsbezug heilkundlicher Maßnahmen nach § 2a NotSanG vertiefen
Sie ordnen § 2a NotSanG in den rettungsdienstlichen Rechtsrahmen ein und analysieren Voraussetzungen eigenverantwortlicher heilkundlicher Maßnahmen. Schwerpunkte sind Gefahrenabwehr, Kompetenzgrenzen, Verantwortungszuordnung, Dokumentation, Eskalation und lokale Vorgaben.
IHRE VORTEILE
Voraussetzungen des § 2a NotSanG strukturiert prüfen.
Eigenverantwortliche Maßnahmen und Grenzen einordnen.
Delegation, Anordnung und Eigenverantwortung abgrenzen.
Entscheidungen und Verlauf nachvollziehbar dokumentieren.
Grenzfälle und ärztlichen Unterstützungsbedarf erkennen.
TRANSPARENT
INKLUSIVE
ERGEBNIS
KURSINHALTE
ZIELGRUPPE
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Auszubildende, Praxisanleitende, Lehrkräfte und rettungsdienstliche Führungskräfte, die die rechtliche Systematik des § 2a NotSanG vertiefen möchten.
VORAUSSETZUNGEN
OPTIONAL
KLARER PROZESS
Kurs sicher über den MQL-Campus buchen.
Zugangsdaten und digitale Lernmaterialien erhalten.
Rechtsrahmen und Tatbestandsvoraussetzungen des § 2a NotSanG systematisch bearbeiten.
Verantwortung, Dokumentation und Eskalationswege an Einsatzfällen vertiefen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung den vorgesehenen Abschlussnachweis Professional Knowledge erhalten.
ENTSCHEIDUNGSSICHERHEIT
Der Kurs wird vollständig online über das EduFlex-Lernsystem durchgeführt und umfasst 20 UE.
Der Kursstart ist nach Buchung und Freischaltung sofort möglich.
Im Mittelpunkt stehen Rechtsrahmen, Voraussetzungen, Kompetenzgrenzen, Eigenverantwortung, Dokumentation, Eskalation und lokale Vorgaben nach § 2a NotSanG.
Nein. Es bestehen keine formalen Zulassungsvoraussetzungen; rettungsdienstliche Grundkenntnisse sind für den Praxistransfer empfohlen.
Für diesen Professional-Knowledge-Kurs ist keine gesonderte Prüfung vorgesehen. Nach erfolgreicher Bearbeitung erhalten Sie den vorgesehenen Abschlussnachweis.
Bildungsgutschein (BGS), Arbeitgeberfinanzierung und BFD sind gemäß Kursstammdaten vorgesehen; die konkrete Förderung ist von der individuellen Prüfung und Bewilligung abhängig.